Mehrwertsteuer-Rechner – MwSt einfach berechnen

Trage einen Netto- oder Bruttobetrag ein, wähle den Steuersatz – der Rechner zeigt sofort Brutto, Netto und MwSt-Betrag.

Eingabe-Typ
In Deutschland: 19 % regulär, 7 % ermäßigt. Frei wählbar für andere Länder.
ErgebnisBitte Betrag und Steuersatz eingeben.

Die Formeln

Brutto aus Netto: Brutto = Netto × (1 + Satz ÷ 100)

Netto aus Brutto: Netto = Brutto ÷ (1 + Satz ÷ 100)

MwSt-Betrag: MwSt = Brutto − Netto

Beispiele

Häufiger Denkfehler: Bei einem Bruttobetrag von 100 € sind nicht 19 € MwSt enthalten. Korrekt: 100 ÷ 1,19 = 84,03 € netto + 15,97 € MwSt. Die 19 % beziehen sich auf den Netto- und nicht auf den Bruttobetrag.

Steuersätze in Deutschland (Stand 2026)

SatzAnwendung
19 %Regulärer Steuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen.
7 %Lebensmittel (außer Getränke), Bücher, Zeitschriften, Nahverkehr, Theater, Hotelübernachtungen – und seit 1. Januar 2026 dauerhaft auch Speisen in der Gastronomie.
0 %Photovoltaikanlagen (seit 2023).

Mehrwertsteuer in der EU – Schnellüberblick

LandRegulärErmäßigt
Deutschland19 %7 %
Österreich20 %10 % / 13 %
Schweiz8,1 %2,6 % / 3,8 %
Frankreich20 %10 % / 5,5 %
Niederlande21 %9 %
Polen23 %8 % / 5 %

Häufige Fragen

Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teile den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder durch 1,07 (bei 7 %). Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist die enthaltene MwSt.
Sind Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer dasselbe?
Umgangssprachlich ja. Steuerrechtlich heißt sie in Deutschland und Österreich offiziell „Umsatzsteuer“ (USt). „Mehrwertsteuer“ ist der gebräuchliche Verbraucherbegriff.
Welcher Steuersatz gilt in der Gastronomie?
Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in der Gastronomie dauerhaft der ermäßigte Satz von 7 %. Getränke werden weiterhin mit 19 % besteuert.
Kann ich auch andere Steuersätze eingeben?
Ja. Das Feld „Mehrwertsteuersatz“ ist frei wählbar. So kannst du auch österreichische, schweizerische oder beliebige andere Sätze berechnen.
Was bedeutet „MwSt ausweisbar“?
Auf einer Rechnung ist die MwSt separat in Euro und in Prozent ausgewiesen. Unternehmen mit Vorsteuerabzugsrecht können die ausgewiesene Steuer beim Finanzamt zurückfordern.